So arbeiten wir
Vorbesprechung
Am Beginn unserer Arbeit steht immer eine Vorbesprechung. In einem persönlichen Gespräch – in einfach gelagerten Fällen gerne auch telefonisch – werden wir zunächst den Sachverhalt und Ihre Gestaltungsziele ermitteln.
Gerne können Sie uns Ihre Angaben auch mit den von uns zur Verfügung gestellten Anmeldeformularen unter dem Menüpunkt „Beurkundung anmelden“ elektronisch übersenden. Dann melden wir uns bei Ihnen für evtl. Rückfragen.
Entwurf
Auf Grundlage der Vorbesprechung erstellen wir den passenden Entwurf, den wir Ihnen zur Kenntnisnahme und zur Prüfung zusenden. So können Sie den Entwurf auch von anderen Personen, wie Ihrem Steuerberater, prüfen lassen. Sind Sie als Verbraucher an einem Vertrag beteiligt und steht Ihnen ein Unternehmer gegenüber, erhalten Sie mindestens zwei Wochen Zeit, den Entwurf zu prüfen.
Änderungswünsche
Änderungswünsche können Sie uns in Abstimmung mit den anderen Parteien jederzeit mitteilen. Schließlich sind die Entwürfe dafür da, auf die individuellen Bedürfnisse einzugehen.
Sofern Sie es wünschen, stimmen wir uns mit Ihren sonstigen Beratern, etwa Rechtsanwälten und Steuerberatern ab.
Beurkundung
Nach ausreichender Prüfung und Berücksichtigung der Änderungswünsche findet der eigentliche Beurkundungstermin statt, bei dem wir Ihnen die Urkunde nicht nur vorlesen, sondern auch ausgiebig und verständlich erläutern. Zögern Sie während der Beurkundung nicht und fragen Sie nach, wenn Sie dennoch etwas nicht auf Anhieb verstehen.
Sind Sie als Verbraucher an einem Vertrag beteiligt und steht Ihnen ein Unternehmer gegenüber, kann eine Beurkundung frühestens nach zwei Wochen erfolgen, nachdem wir Ihnen den Entwurf zugeschickt haben.
Vollzug
Ist die Urkunde unterschrieben, kümmern wir uns um die gesamte Abwicklung und sorgen für die notwendigen Eintragungen im Grundbuch oder Handelsregister. Dazu übernehmen wir die Korrespondenz mit den zuständigen Behörden und holen notwendige Genehmigungen, Bescheinigungen und Bankbestätigungen ein. Bei Vorsorgevollmachten sorgen wir für die Eintragung im Zentralen Vorsorgeregister, bei Testamenten und Erbverträgen für die Eintragung im Zentralen Testamentsregister.
Ist die Abwicklung abgeschlossen, erhalten Sie von uns eine entsprechende Nachricht und die vom Notar unterzeichnete Urkunde mit Schnur und Siegel.