Beurkundung anmelden | Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft

Nachstehendes Formular können Sie verwenden, wenn Sie mit weiteren Personen geerbt haben und insbesondere eine Immobilie einer oder mehrere Miterben übernehmen. Wenn eine Erbengemeinschaft an einen Dritten verkauft/verschenkt, dann verwenden Sie hierzu die entsprechenden Formulare Kaufvertrag oder Überlassung / Schenkung.

Bitte füllen Sie die Daten (soweit bekannt) vollständig aus. Nach Eingang Ihres Auftrags werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen. Als Auftraggeber erhalten Sie nach Absendung automatisch eine Kopie des ausgefüllten Formulars an Ihre E-Mail Adresse.

Erbauseinandersetzung

Daten des Erblassers

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Fügen Sie bitte (falls vorhanden) den Erbnachweis an, d.h. entweder den Erbschein, das Europäische Nachlasszeugnis, ein notarielles Testament mit Eröffnungsniederschrift des Nachlassgerichtes oder den notariellen Erbvertrag mit Eröffnungsniederschrift des Nachlassgerichtes.

Daten des Miterben

Anschrift
Straße
ggf. Anschriftenzusatz
PLZ
Ort
ggf. Land

Objektdaten

Daten des unbebauten Grundstücks

Daten des bebauten Grundstücks / Erbbaurechts

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Fügen Sie hier bitte die Brandversicherungsunterlagen des Gebäudes bei. Bitte nicht die letzte Abrechnung, sondern möglichst die Unterlagen des erstmaligen Abschlusses der Brandversicherung, aus der sich der Versicherungswert 1914 ergibt.

Daten der zu vermessenden Teilfläche

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Fügen Sie hier bitte die Brandversicherungsunterlagen des Gebäudes bei. Bitte nicht die letzte Abrechnung, sondern möglichst die Unterlagen des erstmaligen Abschlusses der Brandversicherung, aus der sich der Versicherungswert 1914 ergibt.

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Fügen Sie bitte einen Lageplan an, in dem die Teilfläche farblich o.ä. kenntlich gemacht ist.

Daten des Wohnungs- und/oder Teileigentums

Mit Verkehrswert der Immobilie ist der tatsächliche Wert der Immobilie gemeint, d.h. der Wert, der bei einem Verkauf an einen Dritten erzielt werden kann.
Mit Verkehrswert der Immobilie ist der tatsächliche Wert der Immobilie gemeint, d.h. der Wert, der bei einem Verkauf an einen Dritten erzielt werden kann.

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Fügen Sie hier bitte die Brandversicherungsunterlagen des Gebäudes bei. Bitte nicht die letzte Abrechnung, sondern möglichst die Unterlagen des erstmaligen Abschlusses der Brandversicherung, aus der sich der Versicherungswert 1914 ergibt.

Weiteres Nachlassvermögen

Die notarielle Beurkundungspflicht für eine Erbauseinandersetzung besteht grundsätzlich nur dann, wenn Grundbesitz vorhanden ist. Die Auseinandersetzung des übrigen Vermögens (bewegliches Vermögen, Bargeld etc.) kann in der notariellen Urkunde natürlich ebenfalls erfolgen, allerdings erhöht sich der Geschäftswert für die Kostenabrechnung gemäß dem Gerichts- und Notarkostengesetz um das weitere Nachlassvermögen. Wenn eine Regelung weiteren Vermögens gewünscht ist, dann geben Sie nachfolgend das weitere Vermögen und dessen Verteilung an.

Vereinbarungen zur Erbauseinandersetzung

Sonstige Angaben oder Vereinbarungen

Ansprechpartner und Auftraggeber

Nach Absendung des Beurkundungsauftrags werden wir Ihnen einen Entwurf der Erbauseinandersetzung zukommen lassen. Wenn Sie jedoch vor Erhalt des Entwurfs noch Fragen haben oder Unklarheiten bestehen, dann rufen wir Sie gerne zurück.