Familienrecht
Auch in familienrechtlichen Angelegenheiten beraten wir Sie unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Lebenssituation und entwerfen für Sie die dazu passenden Verträge. Dazu suchen wir mit Ihnen nach sinnvollen Möglichkeiten, Ihr Leben nach Ihren individuellen Vorstellungen zu gestalten.
Vor und nach der Eheschließung – der Ehevertrag
Sowohl vor Ihrer Ehe aber auch noch nach der Eheschließung können wir Ihnen helfen, durch einen Ehevertrag Regelungen zu treffen, die besser zu Ihren gemeinsamen Bedürfnissen passen als die gesetzlichen Regelungen und für Ihre familiäre Situation sinnvoll und ausgewogen sind.
Hier gilt es insbesondere, den richtigen Güterstand zu finden. Dazu klären wir mit Ihnen, ob der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft zu Ihrem Lebensentwurf passt. Soweit es sich dabei herausstellen sollte, dass der gesetzliche Güterstand nicht ganz zu Ihrer Lebenssituation passt, werden wir Ihnen einen Ehevertrag entwerfen, der den gesetzlichen Güterstand in einigen Punkten modifiziert. Möglicherweise ist dann aber auch Gütertrennung zu vereinbaren.
In einem Ehevertrag kann auch geregelt werden, welchen Unterhalt die Ehegatten einander gewähren oder ob im Falle einer Scheidung ihrer Ehe auf Unterhalt verzichtet wird oder nur unter bestimmten Voraussetzungen oder nur in einer vereinbarten Höhe bezahlt wird, ob während der Ehezeit erworbene Rentenanwartschaften im Fall der Scheidung ausgeglichen werden sollen und wer sich um die Kinder kümmert.
Scheidungsvereinbarung
Ist Ihre Ehe gescheitert und wollen Sie sich scheiden lassen, können wir Sie bei Fragen wie die Verteilung des Vermögens, nachehelicher Unterhalt für den Ehegatten und die Kinder, die Versorgung im Alter oder auch das Umgangsrecht mit den Kindern unterstützen und diese einvernehmlich in einer Scheidungsvereinbarung regeln.
Eine solche Scheidungsvereinbarung lässt Sie nicht nur Kosten im gerichtlichen Scheidungsverfahren sparen, sondern sie stellt durch unsere Neutralitätspflicht als Notare darüber hinaus auch sicher, dass kein Ehepartner gegenüber dem anderen benachteiligt wird.
Partnerschaftsverträge
Auch wenn sie nicht miteinander verheiratet sind, können wir Ihnen auf Ihre Lebenssituation zugeschnittene Partnerschaftsverträge anbieten. Nicht nur bei der Geburt eines gemeinsamen Kindes oder dem Erwerb einer gemeinsamen Immobilie klären wir gerne mit Ihnen, wie Sie Ihr Zusammenleben, Ihre Vermögensverhältnisse, Ihre Altersversorge, aber auch den Fall der Trennung und des Todes eines Partners auf Ihre Situation abgestimmt regeln können.
Eltern und Kinder
Auch wenn das Verhältnis von Eltern und Kindern gesetzlich umfangreich geregelt ist, gibt es jedoch auch hier einige Bereiche, in denen wir Ihnen als Notare Beratung und Hilfe bieten können:
Beteiligung von Minderjährigen an Verträgen, Vereinbarungen über Kindesunterhalt, Sorgeerklärungen und Umgangsrecht, Anträge von Adoptionswilligen und Einwilligungserklärungen hierzu, sowie Vaterschaftsanerkennungen.