Grundstücksangelegenheiten
Ein Schwerpunkt unserer Arbeit liegt bei den Grundstücksangelegenheiten.
Kaufverträge
Hierzu gehören vor allem Kaufverträge über Wohnungen und Häuser, egal ob diese bereits errichtet sind oder erst noch gebaut werden, oder über Bauplätze oder andere Grundstücke, egal ob die Grundstücke bereits vermessen sind oder erst eine Teilfläche veräußert werden soll.
Dabei sorgen wir für eine ausgewogene Vertragsgestaltung, wonach der Käufer insbesondere den Kaufpreis erst zahlen muss, wenn er ausreichend abgesichert ist, und der Verkäufer sein Eigentum erst verliert, wenn er den Kaufpreis vollständig erhalten hat.
Im Rahmen der Abwicklung eines Kaufvertrages kümmern wir uns um die Löschung von Belastungen und holen erforderliche Genehmigungen von Gerichten und Behörden ein.
Möchten Sie den Kauf oder eine Baumaßnahme finanzieren und benötigen sie dazu oder für andere Finanzierungen eine Grundschuld oder Hypothek, beurkunden wir auch diese.
Die Übergabe von Grundbesitz
Auch für die Übergabe von Grundbesitz an die nächste Generation sind wir zuständig. Bei dieser „vorweggenommenen Erbfolge“ geht es vor allem darum, Vermögen schon zu Lebzeiten zu übertragen, ohne dabei die Absicherung der älteren Generation aus den Augen zu verlieren. Dazu erörtern wir mit Ihnen die verschiedenen Sicherungsmöglichkeiten der Übergeber wie Wohnungs- oder Nießbrauchsrechte, aber auch Wart- und Pflegevereinbarungen, außerdem die Möglichkeit von Rückforderungsrechten, etwa wenn das beschenkte Kind plötzlich in finanzielle Schieflage gerät. Sind weitere Kinder vorhanden, suchen wir mit Ihnen nach einer Regelung, ob und in welcher Höhe sie abgefunden werden.
Viele andere Grundstücksangelegenheiten
Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der Begründung von Wohnungseigentum durch eine sogenannte Teilungserklärung, bei der Erstellung von Erbbaurechtsverträgen, bei der Bestellung von Dienstbarkeiten wie etwa Geh- und Fahrtrechten oder Leitungsrechten und allen anderen Grundstücksangelegenheiten.