Vorsorge

Eine plötzliche oder altersbedingte Krankheit oder ein Unfall können dazu führen, dass man seine persönlichen Dinge (rechtlich) nicht mehr selbst regeln kann und auf die Mitwirkung anderer angewiesen ist. Ehepartner oder nahe Verwandte dürfen aber nicht automatisch für den Betroffenen handeln oder entscheiden. Dies dürfen sie nur, wenn Sie entsprechend vorgesorgt haben.

Vorsorgevollmacht

Deshalb unterstützen wir Sie bei der Erteilung von Vorsorgevollmachten, die den Bevollmächtigten ermöglichen, Ihre Interessen sowohl in vermögensrechtlichen Angelegenheiten als auch im persönlichen Bereich wahrzunehmen, vor allem auch in Gesundheitsangelegenheiten und bei der Aufenthaltsbestimmung.

Betreuungsverfügung

Durch eine Vorsorgevollmacht soll die Bestellung eines Betreuers überflüssig gemacht werden. Für den Fall, dass ausnahmsweise dennoch eine Betreuung notwendig sein sollte, enthalten unsere Vollmachten eine sogenannte Betreuungsverfügung. Mit dieser legen Sie fest, wer im Fall der Fälle als Betreuer bestellt werden soll.

Patientenverfügung

Die Vorsorgevollmacht kann durch eine sogenannte Patientenverfügung ergänzt werden. In ihr äußern Sie Wünsche zur medizinischen Behandlung für eine Zeit, in der Sie nicht mehr in der Lage sind, Entscheidungen zu treffen, zum Beispiel wegen Bewusstlosigkeit oder schwerer Demenz. Wenn Sie die Entscheidung dem Bevollmächtigten überlassen wollen, so ist die Patientenverfügung neben der Vorsorgevollmacht nicht notwendig.

Erstellen Sie keine Vollmacht, sondern bestimmen nur einen Betreuer, können diesem mit einer Patientenverfügung Anweisungen für die medizinische Behandlung vorgegeben werden.

Vorsorgeregister

Sowohl Vorsorgevollmachten als auch Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen lassen wir im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren. So ist sichergestellt, dass diese Unterlagen auch aufgefunden werden, wenn sie gebraucht werden.